FAQ – Häufig gestellte Fragen

Für die Umsetzung der Analyse werden diverse Unterlagen benötigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, dauert es 5 – 7 Arbeitstage bis die Kunden die Analyse erhalten.

Die Preise für eine Analyse sind unterschiedlich und orientieren sich vornehmlich am Aufwand. Bei kleineren Anlagen bis 30 kWp betragen die Kosten 350 € zzgl. MwSt. Bei größeren Anlagen wird unterschieden, ob die PV-Anlage an der Niederspannung oder an der Mittelspannung ans Netz angeschlossen wird. Hier beträgt der Preis zwischen 850 € und 3.500 € zzgl. MwSt. Wenn Sie sich dafür entscheiden Ihre Photovoltaikanlage mit uns umzusetzen, rechnen wir Ihnen den Preis für die Photovoltaik-Analyse selbstverständlich auf den Kaufpreis an.

Nein, es dient dem interessierten Kunden als Orientierung. Ein verbindliches Angebot kann erst nach Begutachtung der Fläche und Klärung aller Komponenten abgegeben werden. Dazu erstellen wir für Sie eine ausführliche Photovoltaik-Analyse.

Wir bieten verschiedene Leistungspakete an. Von der Lieferung einzelner Komponenten bis zur kompletten Installation als Sorglos-Paket ist alles möglich. Sehr gerne übernehmen wir diese Dienstleistung für Sie.

Generell wird eine PV-Anlage aktuell nicht mit Zuschüssen gefördert. Die gibt es im Moment nur auf Batteriespeicher. Der Staat unterstützt Photovoltaik-Bauvorhaben mit steuerlichen Vorteilen. Bei kleinen Anlagen bis 30 kWp ist rückwirkend zum 01.01.2022 die Mehrwertsteuer gestrichen worden. Des Weiteren müssen die Einnahmen nicht versteuert werden.

Antragsteller ist immer der Kunde. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne bei sämtlichen Formalitäten.

Für Privatkunden wurde vom Staat rückwirkend für kleine Anlagen bis 30 kWp die gesetzliche Mehrwertsteuer gestrichen, die Einnahmen sind steuerfrei. Für Unternehmen gibt es die Möglichkeit, neben den herkömmlichen Abschreibungen (linear/degressiv) zusätzliche Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge in Anspruch zu nehmen. Diese führen zu einem erheblichen Liquiditätsvorteil.

Generell beträgt die Herstellergarantie 25 Jahre. Die älteste in Deutschland installierte PV-Anlage wurde 1982 auf dem Energielabor der Universität Oldenburg installiert. Sie hat seitdem nur ca. 8,2 % der Leistung verloren.

Die Lebensdauer eines Batteriespeichers liegt zwischen 10 und 15 Jahren. Grund hierfür sind chemische Prozesse, die zu einer Alterung der Materialien führen. Die Kosten-Nutzen-Kalkulation eines Batteriespeichers sollte daher auf 10 Jahr ausgelegt sein.

Je nachdem, um welche Art von Reparatur es sich handelt, sind verschiedene Ansprechpartner notwendig. Vom Dachdecker über den Monteur bis zum Elektriker ist alles möglich. Im Rahmen eines Wartungsvertrages kümmern wir uns sehr gerne für Sie um die Reparaturen.

Hierzu gibt es keine pauschale Aussage. Je nach Standort und Aufbau der PV-Anlage wird der Reinigungszyklus bestimmt. Im Rahmen eines Wartungsvertrages kümmern wir uns für Sie um die Reinigung.

Neben Dachflächen, die vornehmlich von Privat- und Gewerbekunden genutzt werden, sind auch andere Flächen für die Herstellung solarer Energie geeignet. Größere Stromproduktionen werden durch Solar-Parks auf Freiflächen hergestellt. Immer relevanter werden auch Photovoltaikanlagen, die in Fassaden integriert werden. Wir decken alle Bereiche ab.

Die Photovoltaikanlage an sich funktioniert selbstverständlich auch bei einem Stromausfall. Der Wechselrichter benötigt jedoch Arbeitsstrom, um den Gleichstrom in Wechselstrom zu wandeln. Dies kann man über ein Batteriespeichersystem umgehen.

Das hängt von den Stromverbrauchern ab (Haus, Auto, Wärmepumpe etc.). Erfahrungswerte zeigen, dass ein Batteriespeicher nicht mehr als 60 bis 70 % der PV-Leistung haben sollte.

Grundsätzlich jedes Dach, wenn die Statik es zulässt. Sollte die Statik nicht entsprechen, bieten wir Sonderkonzepte, die trotzdem die Errichtung einer Photovoltaikanlage ermöglichen.

Neben dem Wegfall der Mehrwertsteuer bei Erwerb und Ertrag hat auch der Privatkunde die Möglichkeit Sonderabschreibungen zu nutzen. Sehr gerne informieren wir Sie individuell zu diesem Thema.

Das Mietmodell ist nur dann sinnvoll, wenn die entsprechenden Mietraten realistisch angesetzt und nicht überteuert sind. Wir empfehlen eine maximale Mietrate in Höhe von 1 % der Investitionssumme pro Monat, sofern die Photovoltaikanlage nach einem Zeitraum in das Eigentum des Mieters übergeht. (Mietkauf)

Der Betrieb einer Solaranlage wird den gewerblichen Einkünften (Anlage G) zugeordnet.

Die Investitionskosten können neben den herkömmlichen Abschreibungen über 20 Jahre (linear/degressiv) zusätzlich durch Sonderabschreibungen gemindert werden. Darüber hinaus ist es möglich, einen Investitionsabzugsbetrags (IAB) gem. § 7g EStG in Anspruch zu nehmen.

Ja, der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage unterliegt generell einer Baugenehmigung.

Auf Dach- und Fassadenflächen können sie ohne Genehmigung gebaut werden. Bei Freiflächen ist eine Baugenehmigung notwendig. Aktuelle Freiflächen-Sonderregelungen gibt es, sofern die Freifläche innerhalb eines Abstandes von 200 m zu einer Autobahn oder einer Eisenbahnlinie liegt.

Aktuell gibt es nur steuerliche Förderungen für Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden.

Wir bieten unseren Kunden drei verschiedene Möglichkeiten für ein Solar-Investment an: Die Solargesellschaft, eine Direktanlage oder ein Solardarlehen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Solar-Invest.

Es handelt sich um eine Sachwert-Investition, die der Inflation entgegenwirkt. Eine Entkopplung des Marktes ist somit möglich. Zusätzlich können steuerliche Vorteile genutzt werden.

Wie jedes Investment ist die wirtschaftliche Kalkulation entscheidend. Prinzipiell lässt sich sagen, im Einkauf liegt der Gewinn. Das Ertrags-Kaufpreis-Verhältnis sollte nicht über 15 liegen.