PV-Anlage mit Wallbox und Speicher – jetzt winkt eine neue PV-Förderung!

PV-Anlage mit Wallbox und Speicher
Kategorie: Privatpersonen

Erfreuliche Nachrichten für alle, die in naher Zukunft eine PV-Anlage mit Wallbox und Speicher für ihr Einfamilienhaus installieren möchten. Ab dem 26. September 2023 gibt es eine neue Förderung, bei der man bis zu € 10.200 staatliche Unterstützung erhalten kann. Doch worum genau handelt es sich bei dieser Förderung und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sie zu erhalten? Hier erfahren Sie es!

Die Förderung mit der Nummer 442, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ins Leben gerufen wurde, trägt den Namen „Solarstrom für Elektroautos“ und richtet sich an Eigenheimbesitzer in Deutschland. Diese müssen sowohl Eigentümer der Immobilie sein als auch ihren Erstwohnsitz dort haben. Ferienhäuser oder andere Wohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen. Und eines gleich vorweg: Es handelt sich um eine Förderung von E-Mobilität – unterstützt wird somit ausdrücklich die Anschaffung einer PV-Anlage mit Wallbox und Speicher, wenn der in der gewonnene Sonnenstrom hauptsächlich für ein E-Auto genutzt wird

Das Video-Interview mit Djordje Oljaca, dem Geschäftsführer der Deutschen Energieunion, zu diesem Thema finden Sie hier:

Neben dieser Bedingung müssen weitere grundlegende Voraussetzungen für die Photovoltaik-Förderung erfüllt werden. Eine der wichtigsten ist, dass das Elektroauto, für das die Förderung beantragt wird, vollelektrisch betrieben wird. Hybrid- oder Plug-in-Fahrzeuge werden nicht anerkannt. Zudem muss das Fahrzeug im Privateigentum sein und mindestens für 36 Monate nach Erhalt der Förderung genutzt werden. Falls das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist verkauft wird, ist davon auszugehen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.

PV-Anlage mit Wallbox: Mindestgröße von Anlage und Speicher

Des Weiteren gibt es Mindestgrößen für die PV-Anlage, den Batteriespeicher und die Wallbox. Die PV-Anlage muss mindestens fünf kWp umfassen, der Speicher eine Ladekapazität von mindestens fünf kWh haben und es muss eine Wallbox installiert werden, die von der KfW zugelassen ist. Es gibt zwei Arten von Wallboxen, eine klassische Ladestation und eine bi-direktionale Ladestation, die das Laden in beide Richtungen ermöglicht. Für beide Arten kann man jeweils eine Förderung von € 600  beantragen, zusätzlich gibt es einen Innovations-Bonus von € 600 für die bi-direktionale Ladestation.

Neuinvestition und überwiegende Nutzung für Elektroauto

Eine weitere grundlegende Voraussetzung für die Photovoltaik-Förderung KfW 442 liegt darin, dass es sich um eine Neuanschaffung oder Neuinvestition handeln muss. Es kann zwar bereits eine PV-Anlage am Dach vorhanden sein, aber um die Förderung zu erhalten, muss diese Photovoltaikanlage um mindestens 5 kWp erweitert werden.  Zudem muss der produzierte Strom, wie bereits erwähnt, überwiegend für das Elektroauto genutzt werden. Nicht umsonst trägt die Förderung den Namen „Solarstrom für Elektroautos“.

Dazu ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie produzieren mit Ihrer 10 kWp umfassenden PV-Anlage 10.000 kWh Strom. Sie haben eine Wärmepumpe im Haus und Ihr Stromverbrauch beträgt somit 6.000 kWh. Das Elektroauto verbraucht 4.000 kWh. In diesem Fall steht Ihnen die Förderung 442 der KfW „Solarstrom für Elektroautos“ nicht zu, denn der mehrheitliche Stromverbrauch entfällt nicht auf das E-Auto.

Ein Energiemanagement-System kann dabei helfen, die Verteilung des durch die PV-Anlage produzierten Stroms auf die verschiedenen Verbraucher im Eigenheim zu steuern. Dabei ist jedoch zu bedenken: Wenn der selbst erzeugte Strom vorwiegend für das E-Auto genutzt werden muss, kann er nur in geringerem Umfang in anderen Bereichen des Wohnhauses zum Einsatz kommen. Das wiederum wirkt sich auf das Einsparungspotenzial beim Strombezug vom Energieversorger aus. 

Es ist daher wichtig, alle Aspekte des Förderprogramms zu berücksichtigen, die Merkblätter des KfW-Programms genau durchzulesen und die langfristige Rentabilität im Blick zu behalten. Dabei gilt es, die Kosten für die Photovoltaikanlage, den Batteriespeicher und die Ladestation im Voraus sorgfältig zu berechnen. Eine genaue Wirtschaftlichkeitsprüfung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass sich die Investition auch wirklich rentiert.

So kommen Sie zur Förderung 442 der KfW „Solarstrom für Elektroautos“

Die KfW-Förderung 442  „Solarstrom für Elektroautos“ kann ab 26. September 2023 beantragt werden. Dafür benötigen Sie ein Angebot eines Fachunternehmens. Ausbezahlt wird die Förderung nach Abschluss der Projektumsetzung. Das heißt, Sie müssen die Investition zunächst tätigen und bekommen den Förderbetrag im Nachhinein ausbezahlt, wenn Sie den Fertigstellungs- und Rechnungsnachweis erbringen. 

Gut zu wissen: Wir von der Deutschen Energieunion übernehmen nicht nur die Wirtschaftlichkeitsberechnung für Sie, sondern unterstützen Sie auch bei der Fördereinreichung. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.

PV-Anlage mit Wallbox und Speicher – alle Fakten zur Förderung im Überblick

  • Start der KfW-Förderung 442  „Solarstrom für Elektroautos“ ist am 26. September 2023
  • Das wird gefördert: Eine Neuinvestition in eine PV-Anlage für ein Einfamilienhaus samt Wallbox und Batteriespeicher
  • Der durch die PV-Anlage gewonnene Strom muss vorwiegend für ein vollelektrisch betriebenes Fahrzeug genutzt werden. 
  • Die neue PV-Anlage muss mindestens 5 kWp umfassen, der Speicher eine Ladekapazität von mindestens fünf kWh haben und es muss eine Wallbox installiert werden.
Deutsche Energieunion

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