Ein Solarcarport mit Ladestation bietet Unternehmen und Bauträgern zahlreiche Vorteile. Neben dem Schutz der Firmenfahrzeuge vor Umwelteinflüssen erzeugt es mithilfe von Photovoltaikmodulen, die auf dem Dach montiert werden, ganz nebenbei sauberen Strom. Dieser kann sowohl zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt als auch in den eigenen Stromspeicher oder das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Was es beim Bau eines Solarcarports zu beachten gilt, erfahren Sie hier!
Das Land ist in Bewegung – und das immer öfter elektrisch. Um die Energiewende weiter voranzubringen, gilt es, jede Möglichkeit zur ökologischen Energiegewinnung bestmöglich zu nutzen. Ein Solarcarport unterscheidet sich – wie der Name bereits sagt – von gewöhnlichen Carports darin, dass das Dach für die Montage von Photovoltaikpanelen genutzt wird. Der dadurch gewonnene Strom ist ein wichtiger Schritt für die Entlastung des öffentlichen Stromnetzes und bietet Unternehmen weitere Vorteile, wie etwa einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien und damit eine Reduktion des CO₂-Fußabdrucks.
Solarcarport mit Ladestation als Teil der Energieinfrastruktur
Darüber hinaus kann die Errichtung eines Solarcarports mit Ladestation Unternehmen ihren firmeninternen Zielen bezüglich Nachhaltigkeit näherbringen und sie zugleich unabhängiger von steigenden Strompreisen machen. Denn die Integration von Solarcarports in die Energieinfrastruktur eines Unternehmens bietet vielfältige Möglichkeiten – sowohl die Eigennutzung in Kombination mit Speichersystemen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge als auch die Einspeisung in das lokale Stromnetz sind möglich. Bauträger können ebenfalls von den stromerzeugenden Fahrzeugunterständen profitieren, schließlich haben Käufer und Mieter von Immobilien die Vorteile einer dezentralen Stromversorgung längst zu schätzen gelernt.
Errichtung von Solarcarports: Das gilt es zu beachten!
Einen Solarcarport mit Ladestation in ein Bauvorhaben zu integrieren, ist eine sinnvolle Nutzung vorhandener Ressourcen, die jedoch ein wenig Planung erfordert. So gilt es, sämtliche baurechtliche Vorgaben zu beachten und dabei die Beschattung durch Häuser und Bäume zu berücksichtigen. Diese können die Effizienz der Anlage negativ beeinflussen. Der Brandschutz ist ebenfalls ein wichtiges Thema, das nicht nur den Solarcarport selbst, sondern auch die umliegenden Gebäude betrifft. Im Ernstfall müssen Einsatzfahrzeuge ungehindert am Solarcarport vorbei- oder hindurchfahren können.
Unfälle passieren – deshalb müssen die Pfosten eines Solarcarports einen ausreichenden Anprallschutz aufweisen. Fährt ein Fahrzeug aus Versehen dagegen, darf es nicht zu einem Dominoeffekt und damit zum Zusammenbruch der ganzen Konstruktion kommen. Überdies müssen Solarcarports aufgrund des Gewichts der Photovoltaikanlage auf eine höhere Dachlast ausgerichtet sein als gewöhnliche Carports.
Stromerzeugung mittels Solarcarport – Vorsicht vor Gewerbesteuer
Solarcarports können wie jede andere Photovoltaikanlage in die Energieinfrastruktur eines Unternehmens oder einer Wohnanlage integriert werden. Allerdings müssen gerade institutionelle Gesellschaften mit einer vermögensverwaltenden Struktur auf eine klare gesellschaftsrechtliche Trennung der unterschiedlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Gewerbe, in diesem Fall der Stromerzeugung, achten. Dadurch kann eine steuerliche Mehrbelastung entstehen. Um dieses Problem zu vermeiden, kann entweder eine eigene Gesellschaft für die Stromproduktion gegründet oder die Deutsche Energieunion als Betreiber der Photovoltaikanlage beauftragt werden.
Welche Solarpaneele eignen sich für einen Solarcarport mit Ladestation?
Prinzipiell eignen sich für die Ausstattung eines Solarcarports ähnliche Solarpaneele wie für jedes andere Dach. Dennoch gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten, denn je nach Konzept müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Während bei einer Trägerkonstruktion mit einem Trapezblech ganz normale Photovoltaikmodule eingesetzt werden können, muss bei einem transparent aufgebauten Solarcarport mit Glasmodulen auf eine Überkopfzulassung geachtet werden. Diese Solarpaneele sind speziell verarbeitet und mit einer Folie überzogen, sodass es bei einem Schaden nicht zu Verletzungsgefahr durch Glassplitter kommt.
Pflicht und Förderungen von Solarcarports mit Ladestation – so unterschiedlich ist die Lage in den Bundesländern
Die Photovoltaik-Baupflicht wird Jahr für Jahr ausgeweitet und inkludiert bereits in mehreren deutschen Bundesländern die Errichtung von Solarcarports, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind:
- Baden-Württemberg:
Ab 1.1.2022 für Parkplatzflächen mit mehr als 35 Stellplätzen - Nordrhein-Westfalen:
Ab 1.1.2022 für Parkplätze ab 35 Stellplätzen - Niedersachsen
Ab 1.1.023 für offene Parkplätze oder Parkdecks mit mehr als 50 Stellplätze - Rheinland-Pfalz:
Ab 1.1.2023 für neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen - Schleswig-Holstein:
Ab 1.1.2023 für Parkplätze ab 100 Stellplätzen
So unterschiedlich die Bestimmungen zur Solarpflicht sind, so uneins ist man sich in Sachen finanzielle Zuschüsse. Daher wird derzeit leider keine bundesweite Förderung für Solarcarports angeboten. Allerdings lohnt es sich, auf Länder- und Gemeindeebene nach entsprechenden Zuschüssen zu suchen. Hier gibt es sowohl für Privatpersonen als auch für Gesellschaften und Unternehmen Förderungen für Solarcarports. Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite für die Errichtung von Carports mit Photovoltaikanlagen.
Gut zu wissen: Die Deutsche Energieunionen begleitet und unterstützt Sie in allen Fragen und Belangen rund um die Planung, Finanzierung und Errichtung eines Solarcarports mit Ladestation. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.