Sie haben ein Unternehmen und wollen eine Photovoltaikanlage kaufen? Dann sollten Sie unbedingt wissen, welche Steuervorteile eine PV-Anlage 2023 für Sie bringt. Hier erfahren Sie es!
Wenn Sie am Dach Ihres Unternehmens eine Photovoltaik-Anlage betreiben, profitieren Sie nicht nur vom Ertrag Ihrer Solaranlage, Sie kommen auch in den Genuss verschiedener steuerlicher Vorteile. So können Betriebe verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen nutzen.
Gut zu wissen: Die Deutsche Energieunion ist Ihr Partner, wenn es um die Konzeption, Planung und Errichtung Ihrer Photovoltaik-Anlage sowie um attraktive Solar-Investment-Möglichkeiten geht. Dieser Artikel enthält steuerliche Empfehlungen, die auf unserer langjährigen Erfahrung beruhen, ersetzt aber in keinen Fall die Beratung durch einen Steuerberater.
Das Interview zu diesem Artikel mit Djordje Oljaca, dem Geschäftsführer der Deutschen Energieunion, finden Sie hier:
Steuervorteile PV-Anlage: Investitionsabzugsbetrag
Mit dem Investitionsabzugsbetrag hat der Gesetzgeber hohe steuerliche Förderungen für mobile Wirtschaftsgüter eingeführt. War diese Maßnahme ursprünglich für Maschinen und Fahrzeuge angedacht, gilt sie heute auch für Photovoltaikanlagen. Denn auch eine PV-Anlage ist als mobiles Wirtschaftsgut zu betrachten – schließlich könnte Sie, zumindest theoretisch, von einem Dach zum nächsten transportiert werden.
Der Investitionsabzugsbetrag ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Sind diese erfüllt, dann können 50 % der Investition steuerlich verrechnet werden. Wenn Sie zum Beispiel 300.000 in Ihre Photovoltaik-Anlage investieren, können Sie 150.000 Euro steuerlich abschreiben und mit anderen Gewerbeeinkünften verrechnen. Beim Investitionsabzugsbetrag handelt es sich also um eine Art Anschubfinanzierung, um in Photovoltaik investieren zu können.
Steuer bei Photovoltaikanlangen: Strom ins Netz einspeisen
Grundsätzlich ist es das Ziel, den produzierten Strom auch weitestgehend selbst zu nutzen. Denn dann lässt sich der größtmögliche Ertrag mit einer Photovoltaikanlage erzielen. Da Sie in der Praxis ihren Strom jedoch nicht zu 100 % selbst nutzen können, wird der Überschuss des produzierten Stroms ins Netz eingespeist. Dieser Strom wird durch einen Direktvermarkter an der Börse vermarktet. Als Betreiber der PV-Anlage erhalten Sie dafür ein Entgelt, den sogenannten Marktwert. Im gewerblichen Bereich ist daher sehr darauf zu achten, dass man die Einnahmen aus dem Stromverkauf nicht mit dem eigentlichen Geschäftsertrag vermengt. Ansonsten kann es zu einer Infizierung der Einkunftsarten kommen kann, was sich steuerlich sehr negativ auswirken kann. Wenn Sie also Strom als Gewerbebetrieb ins Netz einspeisen möchten, sollten Sie im Vorfeld unbedingt die gesellschaftsrechtlichen Strukturen klären.
Gut zu wissen: Durch unseren langjährigen Background in der Finanzdienstleistung begleiten wir Sie mit all unserem Fachwissen, damit Sie von Anfang an auch gesellschaftsrechtlich auf der sicheren Seite sind.
Kann ich eine Photovoltaikanlage sowohl unternehmerisch als auch privat nutzen?
Sobald Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom produzieren, gelten Sie als Stromlieferant. Der Betreiber muss nicht einmal der Eigentümer dieser Photovoltaikanlage sein, er stellt nur den Strom zur Verfügung. Sie können also am Dach ihres Unternehmens Strom mit einer Photovoltaikanlage produzieren und diesen für ihren Privathaushalt nutzen. Der Gesetzgeber hat dafür sogar das sogenannte Mieterstrommodell entworfen. Dieses ist vor allem für größere Institutionen relevant, die Immobilien oder sonstige Flächen für Photovoltaik nutzen, um den Strom ihren Mietern günstig zugänglich zu machen. Dabei handelt es sich um eine sehr wertvolle Kunden- und Mieterbindungsmaßnahme.
Was versteht man unter dem Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen?
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber für Privatkunden die Investition in Photovoltaik und die Ertragssituation beim Stromverkauf deutlich vereinfacht. Vor dieser Vereinfachung konnten Sie als Konsument eine Photovoltaikanlage kaufen, mussten jedoch die Mehrwertsteuer bezahlen und haben diese als Privatperson auch nicht zurückbekommen. Beim Einspeisen des Stromes haben Sie Einnahmen erzielt, für die Sie Umsatzsteuer abführen mussten. Auch als Privatperson mussten Sie also eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Dieser Aufwand fällt nun bei privaten PV-Anlagen bis 30 kWp weg – die Photovoltaik-Anlage kann steuerfrei gekauft werden und auch im Nachgang muss keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr erfolgen.
Gut zu wissen: Für Unternehmen spielt der Nullsteuersatz keine Rolle. Als Unternehmer können Sie die für Ihre Photovoltaikanlage bezahlte Umsatzsteuer wie gewohnt über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen. Die Steuern aus den Erträgen, die Sie bei der Direktvermarktung erzielen, müssen Sie entsprechend ans Finanzamt abführen.
Steuervorteile PV-Anlage 2023 – unser Fazit
Als Unternehmen bietet Ihnen Photovoltaik nicht nur eine wertvolle Möglichkeit, um ihre Stromkosten langfristig zu senken und unabhängig von Versorgungsengpässen zu werden. Neben großen steuerlichen Vorteilen ist eine PV-Anlage auch eine sehr gutes Instrument, um im Unternehmen die Liquidität zu steuern. Wir von der Deutschen Energieunion haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie von Ihrer ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage professionell und kompetent zu begleiten. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Informationsgespräch mit uns um sich über Ihre Photovoltaik-Steuervorteile zu informieren.